• 1suessgespritzte1.jpg
  • 3suessgespritzte2.jpg
  • 4Festakt Teil 2 (19).JPG

Aqua Rückenfit - Präventionskurse nach § 20 SGB V

Mit Unterstützung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse im Thermalbad Aukamm

Gesetzliche Krankenkassen gewähren einen Zuschuss von bis zu 80%, wenn man an einem Präventionskurs wie z.B. AquaRückenfit teilnimmt. Dieser Kurs unterliegt strengen, gesetzlichen Auflagen an Anbieter, Kursleiter und Räumlichkeiten. Die Kursleiter sind staatlich geprüfte Gymnastiklehrerinnen oder Physiotherapeutinnen mit der Zusatzausbildung Aquafitness. Voraussetzung für die Bezuschussung des Kurses durch Ihre gesetzliche Krankenkasse ist eine mindestens 80%ige Teilnahme am Kurs. Die genaue Höhe des Zuschusses erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse. 

 

Das gelenkschonende Training im Wasser unterliegt einem festen Konzept und ist bestens für alle Altersklassen geeignet. Zusätzlich sorgt das angenehm temperierte Thermalwasser für das Lösen von Verspannungen und trägt zu einem besseren Wohlbefinden bei. 

Präventionskurse lohnen doppelt: Teilnehmer werden für ein bewegteres Leben belohnt und beugen Krankheiten vor. Die Krankenkasse spart Kosten für teure Behandlungen, die bei eventuell später auftretenden Gesundheitsschäden anfallen würden. Die jeweiligen Kurse laufen 8 Mal hintereinander am selben Wochentag und zur selben Uhrzeit. Bei der Anmeldung muss man sich für einen Kurs an einem bestimmten Wochentag zu einer bestimmten Uhrzeit festlegen. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 15 Personen.

Kursbeginn

Montag, 4. Juli 2011 (außer an Feiertagen)

16:00 bis 16:45 Uhr, Frau Nadine Skornitzke

20:00 bis 20:45 Uhr, Frau Natalie Daniel

Mittwoch, 13. Juli 2011

19:00 bis 19:45 Uhr, Frau Dorothée Dreßler

 

Kursgebühren

Der Kurs mit 8 Einheiten à 45 Minuten kostet 125,-€, darin enthalten sind die Kursgebühr und der Eintrittspreis ins Thermalbad.

 

Abrechnung und Anmeldung

1. Sie kaufen im Thermalbad eine Chip-Achterkarte Aqua Rückenfit im Wert von 125,-€.

2. Die Kursleitung vermerkt vor jedem Kurs Ihre Anwesenheit auf einer Teilnehmerliste.

3. Nach Ablauf des 8-wöchigen Kurses erhalten Sie von der Kursleitung eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

4. Ihre gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich dann an den Kursgebühren, wenn Sie mindestens 80%, das entspricht 7 Kurseinheiten anwesend waren. Waren Sie weniger anwesend, entfällt der Anspruch auf einen Zuschuss.

5. Details über die genaue Höhe des Zuschusses erfragen Sie bitte bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

 

Information

Thermalbad Aukammtal

Leibnizstraße 7 | 65191 Wiesbaden

Tel.: 0611 31-7080 | Fax: 0611 31-7081

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.wiesbaden.de/baeder


Drucken   E-Mail